Elterninfos - Der rote Faden

Schoolstraat 55
26180 Rastede

Telefon
04402 - 2605

Unsere Sekretariatszeiten:
am Dienstag und Donnerstag
von 8.00 bis 12.30 Uhr

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.
Hier finden Sie wichtige Termine auf einen Blick:


Das könnte für Sie von Interesse sein:

Damit Sie und Ihr Kind sich im Schulbetrieb der Grundschule Leuchtenburg leichter zurechtfinden, haben wir für Sie hier einige wichtige Informationen zusammengestellt. 

AG 

(Arbeitsgemeinschaft)

Kinder der Jahrgänge 3 und 4 können jeweils für ein Trimester an einer jahrgangsübergreifenden AG teilnehmen. Verpflichtend für alle Drittklässler ist die Teilnahme an der Computer-AG. Angeboten werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern, Pädagogischen Mitarbeiter*innen, Eltern und Ehrenamtlichen.

Befreiung vom Sportunterricht

Nach einer Krankheit bzw. bei leichten Infekten kann ein Kind auf Antrag der Eltern vom Sportunterricht durch die Klassenlehrkraft befreit werden. In diesem Fall begleitet das Kind die Lerngruppe und schaut dem Unterricht zu bzw. übernimmt einfache Helfertätigkeiten. Bei einer Befreiung vom Schwimmunterricht nimmt das Kind am Unterricht einer anderen Lerngruppe teil.

Grundsätzlich gilt, dass Schüler/innen, die am Unterricht teilnehmen können, im Falle einer Befreiung vom Sportunterricht nicht vor Ablauf der für diesen Tag normalen Unterrichtszeit nach Haus gehen dürfen.

Beratung

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Sie ist bei pädagogischen oder fachlichen Problemen Ihre erste Ansprechpartnerin.

Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der schulpsychologische Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde an:

Schulpsychologischer Dezernent: Peter Notz

Telefonnr.: 0441-20546-133

Beschwerderegelung

Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall zuerst an die betreffende Lehrkraft, um auf diesem Weg eine Lösung für das vorliegende Problem zu finden. Auch die Elternvertreter der Klasse sind geeignete Ansprechpartner, kritische Meinungen entgegen-zunehmen und an die Lehrkraft weiterzuleiten.

Die Schulleitung wird informiert, wenn ein vermittelndes Gespräch notwendig ist.

Betreuung

Für die Kinder der 1. und 2. Klassen bieten wir in der 5. Stunde (12.00 – 12.45 Uhr) eine Betreuung an. Kinder werden zu Beginn eines Schuljahres oder –halbjahres verbindlich angemeldet.

Die Kinder werden beaufsichtigt und in entspannter Atmosphäre u.a.  in ihren motorischen Fähig- und Fertigkeiten gefördert. Es werden  keine Hausaufgaben angefertigt.

Diese unterrichtsergänzenden Angebote werden geleitet von Frau Duda und Frau zur Horst.

Beurlaubung

Muss Ihr Kind einen Arzttermin wahrnehmen, so informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber.

Über die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung (Familienfeier, Eltern-Kind-Kur, Fahrten mit Jugend- oder Sportgruppen…). Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise von der Schulleitung in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Wenn Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind verreisen wollen, denken Sie bitte bei der Planung Ihres Urlaubs daran, dass dieser vollständig in die Ferien fallen muss.

Bücherei

Die Schule verfügt über keine eigene Schulbücherei. Jede Klasse hat aber im Klassenraum einen umfangreichenBücherfundus, aus dem die Kinder Bücher ausleihen können.

Einbahnstraßen-

Regelung

Laut Konferenzbeschluss der Gesamtkonferenz gilt in der Schoolstraat eine freiwillige Einbahnstraßen-Regelung: Bitte befahren Sie diese Straße morgens und mittags nur von der Metjendorfer Straße in Richtung Borbecker Weg. Auf diese Weise können Sie dazu beitragen, dass der Verkehr zu den Stoßzeiten übersichtlicher ist und die Gefährdung der Schüler/innen sinkt.

Einschulung

Am 1. Sonnabend im neuen Schuljahr werden die Erstklässler eingeschult.
An diesem Tag besteht für alle Schüler/innen der zweiten, dritten und vierten Klasse Unterrichtspflicht bis ca. 11.30 Uhr.

Elternmitarbeit

Wir sind dankbar für jede Form der Hilfe und Unterstützung. Ob Sie sich für Fahrten mit zur Verfügung stellen, als Lesehelfer dabei sind  oder sich als Elternvertreter und im Förderverein engagieren – ohne SIE geht es nicht !

Elternratsvorsitzende/r

Die/der Vorsitzende des Schulelternrats vertritt die Elternschaft gegenüber den Lehrkräften, der Schulleitung und der Gemeinde.

Elternsprechtage

Der Elternsprechtag bietet den Eltern die Möglichkeit eines ergiebigen Gesprächs über die Entwicklung ihres Kindes mit den Lehrkräften. Zum Elternsprechtag werden die Eltern von den Klassenlehrkräften eingeladen.

Elternvertretung

Jede Klasse wählt am 1. Elternabend des 1. und 3. Jahrganges zwei Elternvertreter und Konferenzvertreter. Die Elternvertreter sind Mitglieder im Schulelternrat. Sie unterstützen die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, nehmen an Konferenzen teil und gestalten nach ihren jeweiligen Möglichkeiten das Schulleben aktiv mit.

Englischunterricht

Kinder der 3. und 4. Klassen haben wöchentlich zwei Stunden Englischunterricht. Spielerisch wird den Kindern der Zugang zu einer fremden Sprache ermöglicht; im Vordergrund steht das Sprechen der Fremdsprache. Die Leistungen werden erst ab der 4. Klasse zensiert.

Extreme

Witterungsverhältnisse

Die Entscheidung, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Straßenglätte, Sturm, große Hitze) der Unterricht ausfällt bzw. früher beendet wird, trifft der Schulträger. Er sorgt dafür, dass die Entscheidung so früh wie möglich über Rundfunk oder Fernsehen veröffentlicht wird. Eine Beaufsichtigung Ihres Kindes bis 12.45 Uhr ist aber in jedem Fall gewährleistet.
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wird.

Freundeskreis

Der Förderverein 'Freundeskreis der GS Leuchtenburg' unterstützt die Schule in vielfältiger Weise (Veranstaltungen, Anschaffungen, Aktivitäten …) und ist eine wichtige Säule des Schullebens.
Dies ist nur möglich, wenn viele Mitglieder dies durch ihre Beiträge finanziell sowie mit Rat und Tat unterstützen. 

Frühaufsicht

Die Aufsicht beginnt erst um 7.40 Uhr. Schicken Sie bitte Ihr Kind so zur Schule, dass es nicht vor dieser Uhrzeit da ist. Die Räumlichkeiten werden erst um 8.00 Uhr betreten. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Aufsicht, ob die Kinder vorzeitig in ihren Klassenraum gehen dürfen.

Frühstück

Die Frühstückspause findet täglich gemeinsam von 9:55 – 10:10 Uhr gemeinsam im Klassenraum statt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück ein Getränk, ein Schulbrot und/oder Obst mit zur Schule. Sehr zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke schaden der Zahngesundheit und verursachen häufig sehr kurze Aufmerksamkeitsspannen.

Fundsachen

Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum gesammelt. Sie können bei unserem Hausmeister abgeholt werden. Hilfreich ist die Kennzeichnung von Turnschuhen, Hausschuhen, Jacken, Turnkleidung und anderen Schulsachen mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen zuordnen zu können.

An den Elternsprechtagen im Herbst wird regelmäßig eine Fundsachen-Börse im Altbau eingerichtet. Werden die Fundsachen nicht abgeholt, werden sie am Schuljahresende entsorgt.

Ganztagsangebot

Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bietet die Schule eine über den Unterricht hinausgehende Ganztagsbetreuung bis 15.30 Uhr mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemein-schaften an. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage auf der Seite 'Unsere Schule - Team Ganztag'.

Hausschuhe

Hausschuhpflicht gilt innerhalb des Neubaus, betrifft also alle Erst- und Zweitklässler. Schuhbänke befinden sich vor den Klassen.

Homepage

Die Adresse der Schulseite lautet:

www.grundschule-leuchtenburg.de

Iwidani-Projekt

An unserer Schule wird im Rahmen der Gewaltprävention das Iwidani-Projekt durchgeführt. Die 'Iwidani' sind Identifikations-figuren für die Kinder und leben ein intaktes Gemeinschaftsleben vor; gleichzeitig ist 'Iwidani' als Stopp-Zeichen ('Ich will das nicht!') im Schulleben verankert.

Kirchliche Feiertage

Auf schriftlichen Antrag erhalten Kinder aller Glaubensrichtungen die Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen.

Krankheiten

Wenn Ihr Kind unter dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen leidet, auf die im allgemeinen Unterricht (und besonders im Sportunterricht) Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung. Auch Beeinträchtigungen des Gehörs sollten der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer bekannt sein. Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z. B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht) oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Ihr Kind darf dann nicht die Schule besuchen. Das gilt auch für den Fall, wenn in der Wohngemeinschaft, in der das Kind lebt, eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist. Näheres finden Sie im Infektionsschutzgesetz.

Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein, informieren Sie die Schule zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr telefonisch oder per Email (sekretariat@gsleuchtenburg.de). Nimmt Ihr Kind mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen.
Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und gebeten Ihr Kind abzuholen.
Die Notfalltelefonnummer bitte immer aktualisieren!

Lernmittelausleihe

Gegen Zahlung eines Entgelts können einige Schulbücher von der Schule ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig.

Leseförderung

Die Leseförderung findet in der Schule statt und sollte durch entsprechende Angebote im Elternhaus unterstützt werden.

Im Rahmen der Leseförderung nehmen die Schüler ab der zweiten Klasse am Antolin-Leseförderungs-Programm ( www.antolin.de ) teil. Altersgerechte Kinderbücher werden ab Klasse 2 auch im Unterricht gelesen.

Die in allen Klassen zur Verfügung stehenden Klassenbüchereien bieten den Schülern eine kleine Auswahl an Lesestoff.

Mathe-Olympiade

Möglichkeit für an Mathematik interessierte Kinder der 3. und 4. Klasse an einem landesweiten Wettbewerb teilzunehmen.

Informationen unter:  www.mo-ni.de

Notfall-Adresse

Wir bitten Sie, Adress- und Telefonänderungen sofort mitzuteilen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Sehr wichtig ist auch die Aktualisierung der „Notfalladressen und -telefonnummern“; beachten Sie im Interesse Ihres Kindes bitte, dass mindestens eine Person dabei sein sollte, die nahezu immer vormittags erreichbar ist.

Pädagogische Mitarbeiter

Zurzeit sind fünf Pädagogische Mitarbeiter*innen an der GS Leuchtenburg beschäftigt. In den Klassen 1 und 2 werden diese für die Durchführung des unterrichtsergänzenden Angebots (Betreuung in der 5. Unterrichtsstunde) eingesetzt; darüber hinaus unterstützen sie die Schwimmlehrkraft als Schwimm-Begleitung oder die Lehrkraft im Unterricht. Im Ganztagsschulbetrieb begleiten sie das Mittagessen und die Hausaufgaben, bieten nachmittags AGs an und beaufsichtigen die Kinder an der Bushaltestelle.

Pausen

 
1. große Pause                            9:35  -   9:55 Uhr Frühstückspause                         9:55  - 10:10 Uhr
2. große Pause                          11:45  - 12:00 Uhr

In diesen Pausenzeiten halten sich alle Kinder auf dem Pausenhof auf; das Betreten der Obstwiese ist nur in Absprache mit der Pausenaufsicht erlaubt. Bei Schlechtwetter entscheidet die Pausenaufsicht, ob 'Regenpause' ist: In diesem Fall bleiben alle Schüler/innen im jeweiligen Klassenraum und spielen, lesen, malen ... dort.

Schulelternrat

Der Schulelternrat trifft sich regelmäßig, um die Interessen der Schüler und Eltern in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu vertreten.

Schülerrat

Die Klassensprecher und Klassensprechervertreter der zweiten, dritten und vierten Klassen bilden den Schülerrat. Er tagt regelmäßig und setzt sich konstruktiv für die Belange der Schüler ein.

Schullaufbahn-empfehlung

Grundschulen stellen keine Schullaufbahnempfehlung mehr aus; die Entscheidung, zu welcher weiterführenden Schule ein Grundschüler geht, liegt bei den Eltern. Mitte November werden alle Viertklässler und deren Eltern zu Beratungsgesprächen eingeladen, bei denen über das Leistungspotenzial sowie das Arbeits- und Sozialverhalten eines jeden Kindes gesprochen wird. Auch im März haben die Eltern der Viertklässler noch einmal die Gelegenheit, sich über die Entwicklung ihres Kindes bei der Klassenlehrkraft zu informieren.

Schulobsttage

Jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags wird die Schule mit Obst und Gemüse des landwirtschaftlichen Bio-Betriebs Steenken beliefert. Eltern bereiten am Morgen beides für den Verzehr vor, so dass an diesen Tagen das Frühstück in jeder Klasse mit Obst und Gemüse bereichert werden kann, ohne dass dafür Kosten für die Schüler/innen entstehen.
Das Schulobst wird nur in Wochen mit 5 Unterrichtstagen ange-boten. In der letzten Woche vor den Ferien gibt es kein Schulobst.

Schulordnung

Die Schulordnung ist von Schülern, Lehrern und Eltern und Gästen zu beachten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung mit den Schülern besprochen und den Eltern vorgelegt.

Schulweg mit dem Auto

Für den Fall, dass Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen oder hier wieder abholen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Befahren des Schulgrundstücks einschließlich der Einfahrten aus Sicherheitsgründen verboten ist (Beschluss der GK vom 5.03.2008). Zur Sicherheit der Kinder sollten Sie auch die freiwillige Einbahnstraßen-Regelung beachten.
Bitte klären Sie darüber auch diejenigen Familienmitglieder und Bekannte auf, die Ihr Kind mitunter ebenfalls zur Schule fahren.

Bitte holen Sie Ihre Kinder pünktlich zum Schulschluss ab. Die Kinder aus den ersten beiden Jahrgängen dürfen den Schulhof nicht ohne Begleitung verlassen.

Schulweg mit dem Rad

Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benutzen den Radweg an der Schoolstraat. Im ersten und zweiten Schuljahr sollten die Kinder von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Auf dem Schulhof werden die Räder geschoben.

Kontrollieren Sie bitte das Fahrrad Ihres Kindes. Achten Sie besonders auf die Lichtanlage und eine sichere Transportmöglichkeit der Schul- bzw. Sporttasche. Zum eigenen Schutz bzw. um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen sollten die Kinder immer einen Fahrradhelm tragen.

Sportunterricht

Bitte geben Sie Ihrem Kind zum Sportunterricht entsprechende Kleidung mit (Sportkleidung, Turnschuhe mit heller Sohle oder Non-marking-Sohle). Auf Schmuck und 'komplizierte' Kleidung sollte am Sport- und Schwimmtag verzichtet werden.

Sprechzeiten der Lehrer/
der Schulleitung

In jedem Schuljahr finden Elternsprechtage statt.

Darüber hinaus vereinbaren Sie bitte bei Gesprächsbedarf mit der jeweiligen Lehrkraft einen separaten Termin.

Die Schulleitung ist montags und dienstags in der Zeit von 9.00 bis 11.30 Uhr und Donnerstag von 9.00 - 13 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar .

Telefonliste

Jede Klasse erstellt eine eigene Telefonliste, diese sollte auch eine zweite Telefonnummer für den Notfall enthalten, z.B. Handy, Arbeitsplatz oder Großeltern. So können wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls Ihr Kind während des Schulvormittages abgeholt werden muss.

Unfallversicherung

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Schulveranstaltungen gegen Unfälle versichert. Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können.

Weitere Infos für Eltern von Schulanfängern unter:

http://www.guvh.de/service/download/index.php

Unterrichtszeiten

Unsere Grundschule ist verlässlich. Das heißt, dass in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr alle Schüler auf Wunsch verlässlich betreut werden und kein Unterricht in dieser Zeit ausfällt (ausgenommen von dieser Regel sind die Tage der Zeugnisausgabe; s.u.).

Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt:
1. Stunde        8.00 Uhr – 8.45 Uhr
2. Stunde        8.50 Uhr – 9.35 Uhr
3. Stunde        10.10 Uhr – 10.55 Uhr
4. Stunde        11.00 Uhr – 11.45 Uhr
5. Stunde        12.00 Uhr – 12.45 Uhr
6. Stunde        12.50 Uhr – 13.35 Uhr



Verlassen des 
Schulgrundstückes

Keine Schülerin/kein Schüler darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft verlassen. 

Bei einem Unfall bestünde dann kein Versicherungsschutz. Das gilt auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Klassenverband während Wanderungen bzw. Klassenfahrten.

Vertretung

Grundschulen erhalten in Abhängigkeit von den Schülerzahlen Mittel für die Beschäftigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Abwesenheit einer Lehrkraft auch für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden können (SVBl.2012 Nr. 4, S.221). Bei diesen kurzfristigen Vertretungsfällen handelt es sich lediglich um die Beaufsichtigung bzw. Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Wenn möglich, wird an den Unterrichtsinhalten weitergearbeitet.



Waffenerlass

Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen und
Schülern untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören u. a. Messer, Schlagringe, Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Verboten ist auch das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Verboten ist außerdem das Mitbringen von Streichhölzern oder Feuerzeugen.

Wertgegenstände

Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Spielsachen, Sammelkarten usw.) in die Schule mitbringen. Wir weisen darauf hin, dass diese Gegenstände in der Schule nicht versichert sind und somit bei Abhandenkommen nicht ersetzt werden. Wir bitten alle Eltern, dies zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zensuren/Zeugnisse

Die Kinder der 1. Klasse erhalten erstmalig zum Ende des 1. Schuljahres ein Zeugnis in Berichtsform. Auch die Zeugnisse des 2. Schuljahres werden in Berichtsform erteilt. Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen erhalten Zensurenzeugnisse. Die Zensur in einem Fach, das nur halbjährlich, also nur im 1. oder 2. Halbjahr erteilt wird, gilt für das gesamte Schuljahr. Auch diese Zensur ist am Ende versetzungswirksam.

Zeugnisausgabetag

Die Zeugnisausgabe findet am jeweils letzten Schultag vor den Halbjahres- und den Sommerferien statt. Der Unterricht endet an diesem Tag um 10.45 Uhr. Jegliche Betreuung fällt an diesem Tag aus.

AG 

(Arbeitsgemeinschaft)

Kinder der Jahrgänge 3 und 4 können jeweils für ein Trimester an einer jahrgangsübergreifenden AG teilnehmen. Verpflichtend für alle Drittklässler ist die Teilnahme an der Computer-AG. Angeboten werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern, Eltern und Ehrenamtlichen.

Befreiung vom Sportunterricht

Nach einer Krankheit bzw. bei leichten Infekten kann ein Kind auf Antrag der Eltern vom Sportunterricht durch die Klassenlehrkraft befreit werden. In diesem Fall begleitet das Kind die Lerngruppe und schaut dem Unterricht zu bzw. übernimmt einfache Helfertätigkeiten. Bei einer Befreiung vom Schwimmunterricht nimmt das Kind am Unterricht einer anderen Lerngruppe teil.

Grundsätzlich gilt, dass Schüler/innen, die am Unterricht teilnehmen können, im Falle einer Befreiung vom Sportunterricht nicht vor Ablauf der für diesen Tag normalen Unterrichtszeit nach Haus gehen dürfen.

Beratung

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Sie ist bei pädagogischen oder fachlichen Problemen Ihre erste Ansprechpartnerin.

Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der schulpsychologische Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde an:

Schulpsychologischer Dezernent: Jan-Peter Jaedicke

Telefonnr.: 0441-94998-61

Beschwerderegelung

Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall zuerst an die betreffende Lehrkraft, um auf diesem Weg eine Lösung für das vorliegende Problem zu finden. Auch die Elternvertreter der Klasse sind geeignete Ansprechpartner, kritische Meinungen entgegen-zunehmen und an die Lehrkraft weiterzuleiten.

Die Schulleitung wird informiert, wenn ein vermittelndes Gespräch notwendig ist.

Betreuung

Für die Kinder der 1. und 2. Klassen bieten wir in der 5. Stunde (12.00 – 12.45 Uhr) eine Betreuung an. Kinder werden zu Beginn eines Schuljahres oder –halbjahres verbindlich angemeldet.

Die Kinder werden beaufsichtigt und in entspannter Atmosphäre u.a.  in ihren motorischen Fähig- und Fertigkeiten gefördert. Es werden  keine Hausaufgaben angefertigt.

Diese unterrichtsergänzenden Angebote werden geleitet von Frau Duda und Frau zur Horst.

Beurlaubung

Muss Ihr Kind einen Arzttermin wahrnehmen, so informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber.

Über die Beurlaubung einer Schülerin / eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung (Familienfeier, Eltern-Kind-Kur, Fahrten mit Jugend- oder Sportgruppen…). Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise von der Schulleitung in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Wenn Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind verreisen wollen, denken Sie bitte bei der Planung Ihres Urlaubs daran, dass dieser vollständig in die Ferien fallen muss.

Bücherei

Die Schule verfügt über keine eigene Schulbücherei. Jede Klasse hat aber im Klassenraum einen Bücherfundus, aus dem die Kinder Bücher ausleihen können.

Einbahnstraßen-

Regelung

Laut Konferenzbeschluss der Gesamtkonferenz gilt in der Schoolstraat eine freiwillige Einbahnstraßen-Regelung: Bitte befahren Sie diese Straße morgens und mittags nur von der Metjendorfer Straße in Richtung Borbecker Weg. Auf diese Weise können Sie dazu beitragen, dass der Verkehr zu den Stoßzeiten übersichtlicher ist und die Gefährdung der Schüler/innen sinkt.

Einschulung

Am 1. Sonnabend im neuen Schuljahr werden die Erstklässler eingeschult.
An diesem Tag besteht für alle Schüler/innen der zweiten, dritten und vierten Klasse Unterrichtspflicht bis ca. 11.30 Uhr.

Elternmitarbeit

Wir sind dankbar für jede Form der Hilfe und Unterstützung. Ob Sie sich für Fahrten mit zur Verfügung stellen, als Lesehelfer dabei sind  oder sich als Elternvertreter und im Förderverein engagieren – ohne SIE geht es nicht !

Elternratsvorsitzende/r

Die/der Vorsitzende des Schulelternrats vertritt die Elternschaft gegenüber den Lehrkräften, der Schulleitung und der Gemeinde.

Elternsprechtage

Der Elternsprechtag bietet den Eltern die Möglichkeit eines ergiebigen Gesprächs über die Entwicklung ihres Kindes mit den Lehrkräften. Zum Elternsprechtag werden die Eltern von ihren Klassenlehrkräften eingeladen.

Elternvertretung

Jede Klasse wählt am 1. Elternabend des 1. und 3. Jahrganges zwei Elternvertreter und Konferenzvertreter. Die Elternvertreter sind Mitglieder im Schulelternrat. Sie unterstützen die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, nehmen an Konferenzen teil und gestalten nach ihren jeweiligen Möglichkeiten das Schulleben aktiv mit.

Englischunterricht

Kinder der 3. und 4. Klassen haben wöchentlich zwei Stunden Englischunterricht. Spielerisch wird den Kindern der Zugang zu einer fremden Sprache ermöglicht; im Vordergrund steht das Sprechen der Fremdsprache. Die Leistungen werden erst ab der 4. Klasse zensiert.

Extreme

Witterungsverhältnisse

Die Entscheidung, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Straßenglätte, Sturm, große Hitze) der Unterricht ausfällt bzw. früher beendet wird, trifft der Schulträger. Er sorgt dafür, dass die Entscheidung so früh wie möglich über Rundfunk oder Fernsehen veröffentlicht wird. Eine Beaufsichtigung Ihres Kindes bis 12.45 Uhr ist aber in jedem Fall gewährleistet.
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wird.

Freundeskreis

Der Förderverein 'Freundeskreis der GS Leuchtenburg' unterstützt die Schule in vielfältiger Weise (Veranstaltungen, Anschaffungen, Aktivitäten …) und ist eine wichtige Säule des Schullebens.

Dies ist nur möglich, wenn viele Mitglieder dies durch ihre Beiträge finanziell sowie mit Rat und Tat unterstützen. Als Ansprechpartner stehen die Vorsitzenden des Vereins Frau Mayer und Frau Dahnken zur Verfügung.

Frühaufsicht

Die Aufsicht beginnt erst um 7.45 Uhr. Schicken Sie bitte Ihr Kind so zur Schule, dass es nicht vor dieser Uhrzeit da ist. Die Räumlichkeiten werden erst um 8.00 Uhr betreten. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Aufsicht, ob die Kinder vorzeitig in ihren Klassenraum gehen dürfen.

Frühstück

Die Frühstückspause findet täglich gemeinsam von 9:35 – 9:45 Uhr statt. Das Frühstück findet gemeinsam im Klassenraum statt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück ein Getränk, ein Schulbrot und/oder Obst mit zur Schule. Sehr zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke schaden der Zahngesundheit und verursachen häufig sehr kurze Aufmerksamkeitsspannen.

Fundsachen

Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum gesammelt. Sie können bei unserem Hausmeister abgeholt werden. Hilfreich ist die Kennzeichnung von Turnschuhen, Hausschuhen, Jacken, Turnkleidung und anderen Schulsachen mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen zuordnen zu können.

An den Elternsprechtagen im Herbst wird regelmäßig eine Fundsachen-Börse im Altbau eingerichtet. Werden die Fundsachen nicht abgeholt, werden sie am Schuljahresende entsorgt.

Ganztagsangebot

Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bietet die Schule eine über den Unterricht hinausgehende Ganztagsbetreuung mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemein-schaften an. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage auf der Seite 'Unsere Schule - Team Ganztag'.

Hausschuhe

Hausschuhpflicht gilt innerhalb des Neubaus, betrifft also alle Erst- und Zweitklässler. Schuhbänke befinden sich vor den Klassen.

Homepage

Die Adresse der Schulseite lautet:

www.grundschule-leuchtenburg.de

Iwidani-Projekt

An unserer Schule wird im Rahmen der Gewaltprävention das Iwidani-Projekt durchgeführt. Die 'Iwidani' sind Identifikations-figuren für die Kinder und leben ein intaktes Gemeinschaftsleben vor; gleichzeitig ist 'Iwidani' als Stopp-Zeichen ('Ich will das nicht!') im Schulleben verankert.

Kirchliche Feiertage

Auf schriftlichen Antrag erhalten Kinder aller Glaubensrichtungen die Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen.

Krankheiten

Wenn Ihr Kind unter dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen leidet, auf die im allgemeinen Unterricht (und besonders im Sportunterricht) Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung. Auch Beeinträchtigungen des Gehörs sollten der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer bekannt sein. Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z. B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht) oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Ihr Kind darf dann nicht die Schule besuchen. Das gilt auch für den Fall, wenn in der Wohngemeinschaft, in der das Kind lebt, eine übertragbare Krankheit auf-getreten ist. Näheres finden Sie im Infektionsschutzgesetz.

Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein, informieren Sie die Schule zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr telefonisch. Nimmt Ihr Kind mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen.
Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und gebeten Ihr Kind abzuholen.
Die Notfalltelefonnummer bitte immer aktualisieren!

Lernmittelausleihe

Gegen Zahlung eines Entgelts können einige Schulbücher von der Schule ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig.

Leseförderung

Die Leseförderung findet in der Schule statt und sollte durch entsprechende Angebote im Elternhaus unterstützt werden.

Im Rahmen der Leseförderung nehmen die Schüler ab der zweiten Klasse am Antolin-Leseförderungs-Programm ( www.antolin.de ) teil. Altersgerechte Kinderbücher werden ab Klasse 2 auch im Unterricht gelesen.

Die in allen Klassen zur Verfügung stehenden Klassenbüchereien bieten den Schülern eine kleine Auswahl an Lesestoff.

Mathe-Olympiade

Möglichkeit für an Mathematik interessierte Kinder der 3. und 4. Klasse an einem landesweiten Wettbewerb teilzunehmen.

Informationen unter:  www.mo-ni.de

Notfall-Adresse

Wir bitten Sie, Adress- und Telefonänderungen sofort mitzuteilen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Sehr wichtig ist auch die Aktualisierung der „Notfalladressen und -telefonnummern“; beachten Sie im Interesse Ihres Kindes bitte, dass mindestens eine Person dabei sein sollte, die nahezu immer vormittags erreichbar ist.

Pädagogische Mitarbeiter

Zurzeit sind drei Pädagogische Mitarbeiterinnen an der GS Leuchtenburg beschäftigt. In den Klassen 1 und 2 werden diese Kräfte für die Durchführung des unterrichtsergänzenden Angebots (Betreuung in der 5. Unterrichtsstunde) eingesetzt; darüber hinaus unterstützen sie die Schwimmlehrkraft als Schwimm-Begleitung.

Pausen

Frühstückspause                         9:35  -   9:45 Uhr 
1. große Pause                            9:45  - 10:00 Uhr 
2. große Pause                          10:45  - 11:00 Uhr
3. große Pause                          11:45  - 12:00 Uhr

In diesen Pausenzeiten halten sich alle Kinder auf dem Pausenhof auf; das Betreten der Obstwiese ist nur in Absprache mit der Pausenaufsicht erlaubt. Bei Schlechtwetter entscheidet die Pausenaufsicht, ob 'Regenpause' ist: In diesem Fall bleiben alle Schüler/innen im jeweiligen Klassenraum und spielen, lesen, malen ... dort.

Schulelternrat

Der Schulelternrat trifft sich regelmäßig, um die Interessen der Schüler und Eltern in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu vertreten.

Schülerrat

Die Klassensprecher und Klassensprechervertreter der zweiten, dritten und vierten Klassen bilden den Schülerrat. Er tagt regelmäßig und setzt sich konstruktiv für die Belange der Schüler ein.

Schullaufbahn-empfehlung

Grundschulen stellen keine Schullaufbahnempfehlung mehr aus; die Entscheidung, zu welcher weiterführenden Schule ein Grundschüler geht, liegt bei den Eltern. Zu den Halbjahreszeugnissen werden alle Viertklässler und deren Eltern zu Beratungsgesprächen eingeladen, bei denen über das Leistungspotenzial sowie das Arbeits- und Sozialverhalten eines jeden Kindes gesprochen wird. Auch zum Ende des Schuljahres haben die Eltern der Viertklässler noch einmal die Gelegenheit, sich über die Entwicklung ihres Kindes bei der Klassenlehrkraft zu informieren.

Schulobsttage

Jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags wird die Schule mit Obst und Gemüse des landwirtschaftlichen Bio-Betriebs Steenken beliefert. Eltern bereiten am Morgen beides für den Verzehr vor, so dass an diesen Tagen das Frühstück in jeder Klasse mit Obst und Gemüse bereichert werden kann, ohne dass dafür Kosten für die Schüler/innen entstehen.

Schulordnung

Die Schulordnung ist von Schülern, Lehrern und Eltern und Gästen zu beachten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung mit den Schülern besprochen und den Eltern vorgelegt.

Schulweg mit dem Auto

Für den Fall, dass Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen oder hier wieder abholen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Befahren des Schulgrundstücks einschließlich der Einfahrten aus Sicherheitsgründen verboten ist (Beschluss der GK vom 5.03.2008). Zur Sicherheit der Kinder sollten Sie auch die freiwillige Einbahnstraßen-Regelung beachten.

Bitte klären Sie darüber auch diejenigen Familienmitglieder und Bekannte auf, die Ihr Kind mitunter ebenfalls zur Schule fahren.

Schulweg mit dem Rad

Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benutzen den Radweg an der Schoolstraat. Im ersten und zweiten Schuljahr sollten die Kinder von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Auf dem Schulhof werden die Räder geschoben.

Kontrollieren Sie bitte das Fahrrad Ihres Kindes. Achten Sie besonders auf die Lichtanlage und eine sichere Transportmöglichkeit der Schul- bzw. Sporttasche. Zum eigenen Schutz bzw. um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen sollten die Kinder immer einen Fahrradhelm tragen.

Sportunterricht

Bitte geben Sie Ihrem Kind zum Sportunterricht entsprechende Kleidung mit (Sportkleidung, Turnschuhe mit heller Sohle oder Non-marking-Sohle). Auf Schmuck und 'komplizierte' Kleidung sollte am Sporttag verzichtet werden.

Sprechzeiten der Lehrer/
der Schulleitung

In jedem Schuljahr finden Elternsprechtage statt.

Darüber hinaus vereinbaren Sie bitte bei Gesprächsbedarf mit der jeweiligen Lehrkraft einen separaten Termin.

Die Schulleitung ist montags in der Zeit von 9.00 bis 10.45 Uhr und freitags von 11.00 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar .

Telefonliste

Jede Klasse erstellt eine eigene Telefonliste, diese sollte auch eine zweite Telefonnummer für den Notfall enthalten, z.B. Handy, Arbeitsplatz oder Großeltern. So können wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls Ihr Kind während des Schulvormittages abgeholt werden muss.

Unfallversicherung

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Schulveranstaltungen gegen Unfälle versichert. Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können.

Weitere Infos für Eltern von Schulanfängern unter:

http://www.guvh.de/service/download/index.php

Unterrichtszeiten

Unsere Grundschule ist verlässlich. Das heißt, dass in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr alle Schüler auf Wunsch verlässlich betreut werden und kein Unterricht in dieser Zeit ausfällt (ausgenommen von dieser Regel sind die Tage der Zeugnisausgabe; s.u.).

Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt:
1. Stunde        8.00 Uhr – 8.45 Uhr
2. Stunde        8.50 Uhr – 9.35 Uhr
3. Stunde        10.00 Uhr – 10.45 Uhr
4. Stunde        11.00 Uhr – 11.45 Uhr
5. Stunde        12.00 Uhr – 12.45 Uhr
6. Stunde        12.50 Uhr – 13.35 Uhr

Vergleichsarbeiten 
(VERA 3)

Alle dritten Klassen in Niedersachsen nehmen im Mai eines Schuljahres an den landesweiten Vergleichsarbeiten VERA 3 teil. Verpflichtend ist bei dieser Erhebung der Lese-Test.

Verlassen des 
Schulgrundstückes

Keine Schülerin/ kein Schüler darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft verlassen. 

Bei einem Unfall bestünde dann kein Versicherungsschutz. Das gilt auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Klassenverband während Wanderungen bzw. Klassenfahrten.

Vertretung

Grundschulen erhalten in Abhängigkeit von den Schülerzahlen Mittel für die Beschäftigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Abwesenheit einer Lehrkraft auch für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden können (SVBl.2012 Nr. 4, S.221). Bei diesen kurzfristigen Vertretungsfällen handelt es sich lediglich um die Beaufsichtigung bzw. Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Wenn möglich , wird an den Unterrichtsinhalten weitergearbeitet.

VSF

(Vorschulische Sprachförderung)

Kinder, deren sprachliche Kompetenz noch nicht ausreichend entwickelt ist, nehmen im letzten Jahr vor der Einschulung an der Sprachförderung teil. Diese findet in der Grundschule oder in der Kindertageseinrichtung statt. Die verantwortliche Lehrkraft initiiert Beratungsgespräche mit den Eltern und hält den Kontakt mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätten.

Das Ziel des Sprachförderunterrichts ist Lernsituationen zu schaffen, die den Kindern möglichst viel Gelegenheit zum Erproben und Anwenden der Sprache sowie zur Wortschatzerweiterung geben.

Waffenerlass

Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen und
Schülern untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören u. a. Messer, Schlagringe, Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen
(z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Verboten ist auch das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Verboten ist außerdem das Mitbringen von Streichhölzern oder Feuerzeugen.

Wertgegenstände

Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Spielsachen, Sammelkarten usw.) in die Schule mitbringen. Wir weisen darauf hin, dass diese Gegenstände in der Schule nicht versichert sind und somit bei Abhandenkommen nicht ersetzt werden. Wir bitten alle Eltern, dies zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zensuren/ Zeugnisse

Die Kinder der 1. Klasse erhalten erstmalig zum Ende des 1. Schuljahres ein Zeugnis in Berichtsform. Auch die Zeugnisse des 2. Schuljahres werden in Berichtsform erteilt. Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen erhalten Zensurenzeugnisse. Die Zensur in einem Fach, das nur halbjährlich, also nur im 1. oder 2. Halbjahr erteilt wird, gilt für das gesamte Schuljahr. Auch diese Zensur ist am Ende versetzungswirksam.

Zeugnisausgabetag

Die Zeugnisausgabe findet am jeweils letzten Schultag vor den Halbjahres- und den Sommerferien statt. Der Unterricht endet nach der 3. Stunde. Eine Betreuung bis nach der fünften Stunde fällt an diesem Tag aus.

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